01.12.2013 16:39

Bericht aus der AG Prüfung

 

Die AG Prüfung wurde 09.07.2012 konstituiert, nachdem der Senat der LUH die Vzepräsidentin für Lehre, Studium und Weiterbildung damit beauftragt hatte, einen Prozess zur Vereinfachung der Prüfungsbedingungen zu initiieren. Wir als Studierende halten die AG für sehr wichtig, da die in ihr besprochenen Themen uns sehr direkt betreffen. Themen und Einzelfragen, die von der AG besprochen werden, sind:

1.     Übergang Bachelor/Master

2.     Vereinheitlichung von Fristen und Terminen

3.     Vereinheitlichung von Prüfungsrücktritten und Wiederholungsregularien inkl. Ergänzungsprüfungen

4.     Entkopplung von Lehrangebot und Prüfungen

5.     Vorraussetzungen für Bachelor- und Masterarbeiten

6.     Überarbeitung der Musterprüfungsordnung

7.     Kommunikation innerhalb der LUH

8.     Arbeitsteilung und Zuständigkeiten

9.     Reduzierung der Anzahl von Prüfungs- und Studienleistungen

Einzelfragen:

1.     Vorgezogene Prüfungsleistungen

2.     Anwesenheitspflicht/Anwesenheitslisten

 

Seit der Konstituierung hat die AG x-mal getagt und etwa zwei Drittel der vorgenommenen Themenfelder besprochen. Ziel ist es, im Januar einen Abschlussbericht an den Senat zu geben, der dann über die von der AG gemachten Vorschläge berät und diese idealerweise beschließt. Da es aus unserer Sicht nicht selbstverständlich ist, möchten wir deutlich hervorheben, dass wir uns innerhalb der AG sehr ernstgenommen fühlen und besonders unsere Vizepräsidentin Frau Bilmann-Mahecha an der Studierendenposition aufrichtig interessiert ist.

In einem ersten Zwischenbericht an den Senat wurde die Arbeit der AG Prüfungen kritisiert und der Bericht als „in dieser Form nicht beschließbar“ betitelt. Ein vorgetragener Grund für die kritische Haltung war die geringe professorale Beteiligung an der AG. Dieser Umstand ist in keinem Fall der Arbeit der AG geschuldet, sondern wenn überhaupt der Kommunikation innerhalb der Fakultäten, da alle dazu aufgefordert wurden, zur Arbeitsgruppe sprech- und stimmberechtigte Personen zu entsenden.  Auf der Senatssitzung wurde dann beschlossen, dass die AG weiter arbeiten und die strittigen Punkte neu beraten und abgestimmen soll – mit dem Hinweis an die Fakultäten, sich nun noch einmal um geeignete Personen zu entsenden. Die oben aufgeführten Abstimmungeergebnisse sind bereits die nach erneuter Abstimmung akutalisierten und werden somit im Abschlussbericht enthalten sein. (Wir freuen uns sehr, dass sich die strittigen Themen durch das erneute Beraten und Abstimmen nun eindeutiger und in unserem Interesse geklärt haben).

 

Folgende Empfehlungen wurden bisher innerhalb der AG beschlossen (im Falle von Nichteinstimmigkeit ist das Abstimmungsergebnis in der Form Ja, Nein, Enthaltungen angegeben):

 

Übergang Bachelor/Master

  • Bei der Genehmigung von Prüfungsordnungen soll darauf geachtet werden, dass in den letzten beiden Semestern der Bachelorstudiengänge keine zu großen Module und keine Module über zwei Semester mehr angesiedelt sind. Ausnahmen sollten begründungspflichtig sein. Darüber hinaus sollen Prüfer/innen auf die Pflicht zur Einhaltung der Korrekturzeiten ausdrücklich hingewiesen werden. Andernfalls könnten Schadensersatzforderungen drohen. Die Fakultäten werden noch einmal gebeten zu prüfen, ob für weitere Masterstudiengänge auch zum Sommersemester zugelassen werden kann.
  • Die Lehrenden werden aufgefordert, Studienleistungen rechtzeitig zu bescheinigen, soweit die Buchung für die Erreichung der erforderlichen Leistungspunkte für eine Bewerbung zu einem Masterstudiengang unabdingbar benötigt wird.

Vereinheitlichung von Prüfungsrücktritten und Wiederholungsregularien inkl. Ergänzungs-prüfungen

  • Feststellung des endgültigen Nichtbestehens
    • Die Musterprüfungsordnung sieht auch künftig ein Anhörungsmodell vor mit folgendem einheitlichen Rahmen: Es müssen mindestens 15 LP pro Semester erworben werden und Gesamtleistungspunkte von mindestens 15 multipliziert mit der Anzahl der Zählsemester; das 1. Zählsemester wird nicht berücksichtigt; bei erfolgreicher Anhörung wird das Zählsemester zurückgesetzt; eine Versuchszählung findet nicht statt. Die Musterprüfungsordnung sieht ferner ein Modell mit einer begrenzten Anzahl an Wiederholungsversuchen vor.

·       Anzahl von Widerholungsprüfungen (14,1,3)

  • Es werden einheitlich zwei Wiederholungsmöglichkeiten und eine mündliche Ergänzungsprüfung für alle schriftlichen Prüfungsleistungen vorgesehen. Nach einer mündlichen Ergänzungsprüfung kann maximal die Note 4,0 erreicht werden. Die mündliche Ergänzungsprüfung muss in einem festgelegten Zeitraum stattfinden (innerhalb von 4 Wochen nach der Bewertung der letzten Klausur). Für Bachelor- und Masterarbeiten sowie für große Projekt- oder Studienarbeiten (mindestens 15 LP) ist nur eine Wiederholungsmöglichkeit vorgesehen. Für letztere gibt es nur eine Wiederholungsmöglichkeit.

·       Art der Widerholungsprüfungen  (15,0,3)

  • Es wird eine generelle Regelung in die Musterprüfungsordnung aufgenommen, dass die Wiederholungsprüfungen nach Wahl der/des Prüfenden auch in einer anderen Prüfungsform abgenommen werden können.

·       Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen (13,4,1)

  • Studierende melden sich zukünftig zu Wiederholungsprüfungen selbstständig an. Eine zeitliche Beschränkung mit dem Verlust eines weiteren Prüfungsversuchs gibt es nicht.

·       Wiederholungsverpflichtungen

o   Prüfungsleistungen aus Pflicht- und Wahlpflichtmodulen sind im Rahmen der vorgegebenen Wiederholungsmodalitäten so lange zu wiederholen, bis ein Bestehen oder ein endgültiges Nichtbestehen festgestellt wurde.

Prüfungsleistungen aus Wahlmodulen müssen nicht wiederholt werden, sondern können durch andere Prüfungsleistungen ersetzt werden.

Den Fakultäten bleibt freigestellt, Regelungen zu einem erneuten Studium unter anderem Themenschwerpunkt im Wahlpflicht- oder Wahlbereich bzw. Kompetenzbereich zu treffen. (12,2,1)

  • Den Fakultäten bleibt ebenfalls freigestellt, Regelungen dazu zu treffen, ob Studierende mehr Module im Wahlpflicht- oder Wahlbereich absolvieren dürfen, als zur Erlangung der erforderlichen Gesamtleistungspunkte notwendig sind. Dabei wird die Regelung hinsichtlich der unter Punkt 1 beschriebenen Wiederholungsverpflichtung eingehalten. Die Berücksichtigung der Module bei der Notenbildung kann je nach Regelung der Fakultät auf Wunsch der Studierenden bzw. nach zeitlicher Abfolge oder nach erreichter Note erfolgen.(13,0,2)

·       Rücktrittsregelungen

o   Es wird keine Rücktrittsfrist empfohlen, das Nichterscheinen zu einer Klausur oder mündlichen Prüfung wird als Rücktritt gewertet. Es wird jedoch erwartet, dass Studierende im Fall von mündlichen Prüfungen sich bei ihren Prüfenden abmelden. (9,5,2)

o   Der Rücktritt ist auch bei Wiederholungsprüfungen möglich. Es gelten dieselben Regularien wie bei den Erstprüfungen. (11,6,0)

o   Der Rücktritt bei Prüfungsleistungen mit Abgabeterminen oder Rücktritt nach Beginn der Prüfung ist nur aus triftigem Grund möglich. Die Leistung gilt entweder als nicht unternommen oder es wird eine längere Frist für die Bearbeitung eingeräumt, wenn es verhältnismäßiger ist. Die Möglichkeit der Fristverlängerung wird aber aus Gründen der Vergleichbarkeit der Bedingungen auf eine angemessene Dauer beschränkt.

  • Freiwillige mündliche Ergänzungsprüfungen (7,4,4)
    • Freiwillige mündliche Ergänzungsprüfungen werden abgeschafft.
  • Rücktrittsregelungen bei Bachelor- und Masterarbeiten
  • Eine Rückgabe des Themas einer Bachelor- oder Masterarbeit ohne Konsequenzen ist einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit möglich. Eine erneute Anmeldung nach Rückgabe des Themas muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Für die Wiederholung einer nicht bestandenen Bachelor- oder Masterarbeit muss eine erneute Anmeldung ebenfalls innerhalb von sechs Monaten erfolgen.

 

Vorraussetzungen für Bachelor- und Masterarbeiten

  • Die Fakultäten werden aufgefordert, die Voraussetzungen für die Zulassung zu Bachelor- und Masterarbeiten unter dem Aspekt der Studierbarkeit in der Regelstudienzeit zu überprüfen. Die Zulassungsvoraussetzungen sollen insbesondere begrenzt werden auf maximal 120 LP für Bachelorarbeiten und maximal 60 LP für Masterarbeiten. Sprachnachweise sollen bis zum Ende des Studiums erbracht werden können. Die zur Anmeldung zwingend nachzuweisenden Module sollten ebenfalls kritisch überprüft werden. Dabei wird die LP-Anzahl in die Musterprüfungsordnung aufgenommen, die weiteren Bestandteile dienen als Erläuterungen.

Vorgezogene Prüfungsleistungen

  • Der Präsidiumsbeschluss vom 16.11.2011 zu den Vorgezogenen Prüfungsleistungen bleibt auch weiterhin bestehen. Den Fakultäten und Studierenden soll dies noch einmal klar kommuniziert werden. Die Studiendekanerunde wird ebenfalls darüber informiert.

 

Anwesenheitspflicht/Anwesenheitslisten

  • Senat und Präsidium betonen grundsätzlich die Eigenverantwortung der Studierenden im Hinblick auf die Wahrnehmung von Lehrangeboten, so dass Anwesenheitspflichten und entsprechend Anwesenheitskontrollen nur in Ausnahmefällen gefordert werden sollen. Aus rechtlicher Sicht kann Anwesenheitspflicht nur in solchen Fällen verbindlich gefordert werden, in denen die Kompetenzziele ausschließlich bei kontinuierlicher Teilnahme an einer Lehrveranstaltung vollständig erreicht werden können. Die Studienkommissionen der Fakultäten werden aufgefordert, ihre Modulbeschreibungen/Modulkataloge an die Vorgaben der folgenden Spiegelstriche anzupassen. Das bedeutet im Einzelnen:
    • In Vorlesungen kann keine Anwesenheitspflicht gefordert werden.
    • In Übungen und Tutorien (Ausnahme sport- und sprachpraktische Übungen/Kurse) soll ebenfalls keine Anwesenheitspflicht gefordert werden.
    • In Seminaren soll nur in den Fällen eine Anwesenheitspflicht gefordert werden, in denen die Kompetenzziele ohne kontinuierliche Teilnahme nicht vollständig erreicht werden können. Dies ist in den Modulbeschreibungen zu verankern.
    • In Laboren und bei Exkursionen ergibt sich die Anwesenheitspflicht schon aus der Veranstaltungsart. Sie soll ebenfalls in den Modulbeschreibungen verankert werden.

 

Entkopplung von Lehrangebot und Prüfung (12,1,3)

  • Pflichtmodulprüfungen sollen in jedem Semester angeboten werden, bei jährlichen Lehrangeboten auch unabhängig von diesen. In welcher Prüfungsform diese angeboten werden, entscheidet der/die zuständige Modulverantwortliche.

 

Soweit der Bericht aus der AG Prüfung. Bei Fragen wendet Euch gerne jederzeit an senat@asta-hannover.de 

 Janna Zieb - studentische Senatorin und Tobias Schönwitz - Mitglied der AG Prüfung

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